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Berechnung zur Unfallrente aus der UnfallversicherungUnfallrentenberechnung in wenigen SchrittenDeutschlands Unfallschutz steht auf zwei Säulen. Der gesetzlichen Grundsäule und die private Ergänzung. In der privaten Unfallversicherung gibt es auch besondere Tarife die rein auf Unfallrente ausgelegt sind. Das Aufgabengebiet der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich von der Prävention - Arbeitsschutz um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vorzubeugen- bis zur Leistungsgewährung im Versicherungsfall, hierzu gehört die Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen, Arznei- und Verbandmittel, Rehabilitationen, Umschulungen sowie Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente, Pflegegeld, Waisenrente oder Hinterbliebenenrente. Die gesetzliche Unfallversicherung ist leider auf einen bestimmten Lebensbereich beschränkt, Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt sind nicht abgesichert. Unfallrisiken wie beispielsweise bei der Hausarbeit oder bei sportlichen Freizeitaktivitäten – das Verletzungsrisiko ist beispielsweise beim Skisport deutlich angestiegen- führen zu gesundheitlichen Schäden und deren finanzielle Folgen. Die private Unfallversicherung und somit auch die Unfallrentenversicherung gilt in der Regel für Unfälle in der Freizeit und im Beruf in Falkenfels und darüber auch weltweit. Für Hausfrauen, Kinder und Rentner greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht oder nur teilweise, deshalb ist für diesen Personenkreis der Abschluss einer privaten Unfallversicherung besonders zu empfehlen. Die Vertragsbedingungen differieren zwischen den einzelnen Anbietern, ein Vergleich lohnt sich. Einige Gesellschaften schließen nur Freizeitunfälle oder Extremsportarten gegen Aufpreis in ihre Verträge ein. Die Beitragshöhe resultiert aus dem Leistungsumfang, der beruflichen Tätigkeit, dem Geschlecht und dem mehr und minder riskantem Hobby. Versicherungsschutz wird für die Folgen von Unfällen wie vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Tod gewährt.
Ein wesentlicher Schwerpunkt stellen dabei die Leistungen bei Invalidität dar welche in der Unfallversicherung versichert ist. Die Versicherungssumme ist hierbei ein entscheidendes Kriterium, sie sollte so bemessen sein, dass auch nach dem Unfall der bisher gewohnte Lebensstandart weitergeführt werden kann. Bei der Unfallrente besteht zum Teil Kapitalwahlrecht, der Versicherungsnehmer kann zwischen einer Einmalzahlung und einer monatlichen Auszahlung wählen. Die Höhe der Leistung hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. Als Grundlage für den Grad der Beeinträchtigung dient eine Gliedertaxe die den Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit festlegt. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit erfolgt eine anteilige Berechnung. Versicherungsgesellschaften offerieren weitere Leistungen, die je Vertragsgestaltung Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsleistungen, kosmetische Operationen, Todesfallsumme für Hinterbliebene, Dynamik und Beitragrückgewähr beinhalten können.
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