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Versicherungsvergleich zur GewässerschadenhaftpflichtDie Gewässerschadenhaftpflicht in Niederwinkling und Umgebung
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Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung benötigen
alle Haus- und Wohnungseigentümer, deren Wohnräume über eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen oder auch unterirdisch liegenden Öltanks verfügen.
Die möglichen Schäden die durch einen solchen Öltank ausgehen können, liegen bei
genauer Überlegung auf der Hand. So kann bereits ein einziger Liter Heizöl
umgerechnet etwa 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen sofern dieser
in das Grundwasser gelangen kann. Sie können sich bestimmt vorstellen, das bei einem Öltankleck dadurch immense Kosten entstehen können, ganz zu schweigen wenn das
Heizöl wie gerade genannt in Grundwässer oder Flüsse gerät.
Über diese möglichen Gefahren ist sich auch der Gesetzgeber bewusst und gerade
deshalb gibt es die so genannte Gefährdungshaftung nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Diese Regelung besagt das der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen auch ohne eigenes Verschulden und
in voller Höhe nach unbegrenzt haftet. Einen Teil der nötigen
Versicherungsdeckung haben sie sicherlich in der Privathaftpflichtversicherung
abgesichert. Mit unserer Gewässerschadenhaftpflicht können sie ihre
Versicherungslücke schließen und direkt online den nötigen Schutz beantragen: