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Grundfähigkeitenversicherung für Arbeitnehmer aus WiesenfeldenArbeitskraftabsicherung mit der GrundfähigkeitenversicherungDie Grundfähigkeitenversicherung ist eine von mehreren Möglichkeiten, die eigene Arbeitskraft abzusichern. Anders als bei der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung jedoch ist nicht die Arbeitsfähigkeit selbst Gegenstand der Versicherung, sondern es werden bestimmte Grundfähigkeiten wie z.B. Sehen, Sprechen, Hören, Gehen, Stehen, der Gebrauch der Hände, zeitliche und räumliche Orientierung, Heben, Tragen, Sitzen oder Autofahren versichert, welche für die Ausübung eines Berufes zwingend nötig sein können. Dabei wird nach Wichtigkeit in die Kategorien A und B unterschieden. Ab wann eine Grundfähigkeit als nicht mehr gegeben betrachtet werden kann, ist klar definiert. So muss es dem Versicherten z.B. nicht mehr möglich sein, 200 m ohne fremde Hilfe zu gehen, damit die Fähigkeit des Gehens als verloren gilt. Fallen nun eine oder mehrere der im Leistungskatalog festgehaltenen Grundfähigkeiten infolge von Verletzungen, Krankheiten oder allgemeinem körperlichen Verfall über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten aus, tritt die Versicherung mit einer Rente selbst dann in Leistung, wenn der Versicherungsnehmer noch seinem Beruf nachgehen kann. Der Grad der Berufsunfähigkeit spielt keine Rolle. Die Grundfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer aus Wiesenfelden und dem übrigen Deutschland ist eine Alternativversicherung wenn keine Berufsunfähigkeitsabsicherung mehr möglich ist. Die kann aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen eines erhöhten Eintrittsalters der Fall sein.
Die Grundfähigkeiten-Rente wird zudem grundsätzlich je nach Tarif fällig, wenn dem Versicherungsnehmer die Pflegestufe II oder III zuerkannt wird, die Grundfähigkeitenversicherung stellt also auch eine Art der Zusatzpflegeversicherung dar. In der Regel sind die Beiträge zu einer Grundfähigkeitenversicherung günstiger als zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, zudem bietet sie eine sinnvolle Alternative, sollte der Antrag auf eine BU-Versicherung aufgrund von Vorerkrankungen oder besonderer Risiken im Beruf z.B. bei Leistungssportlern oder Soldaten abgelehnt worden sein. Auch Kinder, Studenten und Hausfrauen können sich versichern, obwohl sie nicht berufstätig sind. Da die gesetzliche Rente im Falle einer Erwerbsunfähigkeit besonders bei den ab 1961 Geborenen bei Weitem nicht mehr ausreicht, den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten, ist die Grundfähigkeitenversicherung eine preiswerte und zweckmäßige Vorsorgevariante. Nutzen Sie unseren Tarifrechner und Vergleichen sie kostenlos die Angebote der Versicherer zu dieser Versicherung:
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